Steuern sparen im Ausland für Softwareprogrammierer, Webdesigner und andere Internetspezialisten.

Reduzieren Sie Ihre Einkommensteuer auf Null!

Fragen vorab schon jetzt an unseren Steuerspezialisten Hans Rossbach in Uruguay unter rossbach@walla.com

Doch zunächst folgendes:

Deutschland gehört zu den Hochsteuerländern. So ist der Spitzensteuersatz in Deutschland 48,5%, in der Schweiz 40,5%. In Deutschland fällt der Spitzensatz ab ca. 50.210,00 US$ Jahreseinkommen an, in der Schweiz erst ab 751.110,00 US$, in den USA ab 297.350,00 US$ usw. ..

Zunächst einmal haben die steuerrechtlichen Betrachtungen "juristische Person" (z.B. UK Ltd, Zypern IBC, US INC, Schweizer Gesellschaft usw..) und "natürliche Person" nichts miteinander zu tun. Gründen Sie z.B. eine UK Ltd über unsere Kanzlei mit realer Betriebsstätte in England und Treuhand-Komplett-Paket, so findet die Besteuerung der UK Ltd in England statt, sofern die UK Ltd außerhalb Englands keine steuerrechtliche Betriebsstätte auslöst. Relevant wird die Fragestellung der Versteuerung der natürlichen Person erst dann, wenn Gewinnausschüttungen/Dividenden an die natürliche Person fließen. Erfolgt dieses nach Deutschland (natürliche Person ist in Deutschland steuerrechtlich ansässig), so wird dieser "Zufluß" im Halbeinkünfteverfahren (50% des Einkommenssteuersatzes) versteuert.

Verlagern Sie- als natürliche Person Ihre Ansässigkeit in ein Niedrig-oder NULL-Steuerland, so wird dieser "Zufluß" entsprechend niedriger versteuert.

Aussensteuergesetz

Deutsche, die Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern wollen, müssen das Außensteuergesetz (AstG) berücksichtigen.

Anwendungsvoraussetzungen:

  • Es muss eine natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit sein
  • Von den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug muss die Person mindesten fünf Jahre in Deutschland steuerpflichtig gewesen sein
  • Der Umzug erfolgt in ein Niedrigsteuergebiet (1/3 weniger Einkommenssteuer)
  • Der Aussiedler behält wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland:
  • +25% Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Betriebsstätte in Deutschland
  • +1% Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft
  • Höhere deutsche (d. h. aus deutschen Quellen stammende) Einkünfte pro Jahr als 62.000,00€
  • Mehr als 154.000,00€ "deutsches Vermögen"

Wird eine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist das Außensteuergesetz grundsätzlich anwendbar und eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht gegeben. Die Dauer dieser erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist grundsätzlich 10 Jahre.

Dieses Konzept klingt erst einmal gut - es geht aber noch besser!

Ohne Anwendung des Außensteuergesetzes werden Arbeiten in Uruguay für deutsche Firmen erbracht. Hintergrund des Konzepts ist die Arbeit einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Uruguay für deutsche Firmen, die in Deutschland nicht verlanlagt wird und in Uruguay naturgemäß keine Einkommensteuer zahlt.

Programmierungsarbeiten werden in Uruguay erstellt und von Uruguay aus auf deutsche Server übertragen. Die Rechnungstellung erfolgt aus Uruguay und die Bezahlung geht auf ein uruguayisches Konto.

Beratungsleistungen deutscher Programmierer, die deutsche Auftraggeber vermitteln und ggf. uruguayischen Fachkräften beratend zur Seite stehen, werden vom eingehenden Rechnungsbetrag regelmäßig in einer Höhe vergütet, die unterhalb der deutschen Steuerfreibeträge liegen.

Die auf diese Art und Weise gut verdienenden uruguayischen Fachkräfte legen das so verdiente Geld in Immobilien an. Im Rahmen derart wachsender Freundschaften kommt es oft vor, daß beratende deutsche Programmierer zu Besuchen nach Uruguay eingeladen werden, um einmal Urlaub in den auf diese Art und Weise erwirtschafteten Immobilien zu machen und sich genau im Land umzusehen.

Unsere Dienstleistungen für Sie

Im Rahmen der Dienstleistung "Keine Einkommesteuer der natürlichen Person", erarbeiten unsere Berater individuelle Konzepte zur Steuerreduzierung der natürlichen Person auf 0.

Wir vermitteln uruguayische Fachkräfte mit Wohnsitz in Uruguay, die mit der Unterstützung deutscher Programmierer Aufträge deutscher Firmen bekommen und diese Aufträge mit geringer Hilfe der vermittelnden deutschen Programmierers bearbeiten.

Die Höhe und Relationen von Beratungshonorar und Programmierungshonorar sind von Fall zu Fall und in Abpsrache verschieden. Der weitaus überwiegende Teil der Arbeit wird jedenfalls in Uruguay von nur einer Person - einkommesteuerfrei - erledigt.  

Näheres demnächst hier