Steuern sparen im Ausland für Softwareprogrammierer, Webdesigner und andere
Internetspezialisten.
Reduzieren Sie Ihre Einkommensteuer auf Null!
Fragen vorab schon jetzt an unseren
Steuerspezialisten Hans Rossbach in Uruguay unter
rossbach@walla.com
Doch zunächst folgendes:
Deutschland gehört zu den Hochsteuerländern. So ist der Spitzensteuersatz in
Deutschland 48,5%, in der Schweiz 40,5%. In Deutschland fällt der Spitzensatz ab
ca. 50.210,00 US$ Jahreseinkommen an, in der Schweiz erst ab 751.110,00 US$, in
den USA ab 297.350,00 US$ usw. ..
Zunächst einmal haben die steuerrechtlichen Betrachtungen "juristische
Person" (z.B. UK Ltd, Zypern IBC, US INC, Schweizer Gesellschaft usw..) und
"natürliche Person" nichts miteinander zu tun. Gründen Sie z.B. eine UK Ltd über
unsere Kanzlei mit realer Betriebsstätte in England und Treuhand-Komplett-Paket,
so findet die Besteuerung der UK Ltd in England statt, sofern die UK Ltd
außerhalb Englands keine steuerrechtliche Betriebsstätte auslöst. Relevant wird
die Fragestellung der Versteuerung der natürlichen Person erst dann, wenn
Gewinnausschüttungen/Dividenden an die natürliche Person fließen. Erfolgt dieses
nach Deutschland (natürliche Person ist in Deutschland steuerrechtlich
ansässig), so wird dieser "Zufluß" im Halbeinkünfteverfahren (50% des
Einkommenssteuersatzes) versteuert.
Verlagern Sie- als natürliche Person Ihre Ansässigkeit in ein Niedrig-oder
NULL-Steuerland, so wird dieser "Zufluß" entsprechend niedriger versteuert.
Aussensteuergesetz
Deutsche, die Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern wollen, müssen das
Außensteuergesetz (AstG) berücksichtigen.
Anwendungsvoraussetzungen:
- Es muss eine natürliche Person mit deutscher Staatsangehörigkeit sein
- Von den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug muss die Person mindesten fünf
Jahre in Deutschland steuerpflichtig gewesen sein
- Der Umzug erfolgt in ein Niedrigsteuergebiet (1/3 weniger
Einkommenssteuer)
- Der Aussiedler behält wesentliche wirtschaftliche Interessen in
Deutschland:
- +25% Beteiligung an einer Personengesellschaft mit Betriebsstätte in
Deutschland
- +1% Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft
- Höhere deutsche (d. h. aus deutschen Quellen stammende) Einkünfte pro Jahr
als 62.000,00€
- Mehr als 154.000,00€ "deutsches Vermögen"
Wird eine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist das Außensteuergesetz
grundsätzlich anwendbar und eine erweiterte beschränkte Steuerpflicht gegeben.
Die Dauer dieser erweiterten beschränkten Steuerpflicht ist grundsätzlich 10
Jahre.
Dieses Konzept klingt erst einmal gut - es geht
aber noch besser!
Ohne Anwendung des Außensteuergesetzes werden
Arbeiten in Uruguay für deutsche Firmen erbracht. Hintergrund des Konzepts ist
die Arbeit einer natürlichen Person mit Wohnsitz in Uruguay für deutsche Firmen,
die in Deutschland nicht verlanlagt wird und in Uruguay naturgemäß keine
Einkommensteuer zahlt.
Programmierungsarbeiten werden in Uruguay
erstellt und von Uruguay aus auf deutsche Server übertragen. Die
Rechnungstellung erfolgt aus Uruguay und die Bezahlung geht auf ein
uruguayisches Konto.
Beratungsleistungen deutscher Programmierer, die
deutsche Auftraggeber vermitteln und ggf. uruguayischen Fachkräften beratend zur
Seite stehen, werden vom eingehenden Rechnungsbetrag regelmäßig in einer Höhe
vergütet, die unterhalb der deutschen Steuerfreibeträge liegen.
Die auf diese Art und Weise gut verdienenden
uruguayischen Fachkräfte legen das so verdiente Geld in Immobilien an. Im Rahmen
derart wachsender Freundschaften kommt es oft vor, daß beratende deutsche
Programmierer zu Besuchen nach Uruguay eingeladen werden, um einmal Urlaub in
den auf diese Art und Weise erwirtschafteten Immobilien zu machen und sich genau
im Land umzusehen.
Unsere Dienstleistungen für Sie
Im Rahmen der Dienstleistung "Keine Einkommesteuer der natürlichen Person",
erarbeiten unsere Berater individuelle Konzepte zur
Steuerreduzierung der natürlichen Person auf 0.
Wir vermitteln uruguayische Fachkräfte mit
Wohnsitz in Uruguay, die mit der Unterstützung deutscher Programmierer Aufträge
deutscher Firmen bekommen und diese Aufträge mit geringer Hilfe der
vermittelnden deutschen Programmierers bearbeiten.
Die Höhe und Relationen von Beratungshonorar und
Programmierungshonorar sind von Fall zu Fall und in Abpsrache verschieden. Der
weitaus überwiegende Teil der Arbeit wird jedenfalls in Uruguay von nur einer
Person - einkommesteuerfrei - erledigt.
Näheres demnächst hier
